RLE INTERNATIONAL garantiert durch ein erprobtes, effektives und flexibles Servicesystem im Bereich Health, Safety und Environment eine weltweite und zentrale Verfügbarkeit aller relevanten Daten und Dokumente. Unsere Kunden werden dabei umfassend in allen Belangen des internationalen Gefahrstoffmanagements beraten und die vorhandene Prozesskomplexität auf ein Minimum reduziert. Die Sicherstellung der Aktualität und Rechtskonformität (Compliance) ist Kern unserer Lösung und bietet Sicherheit im Umgang sowie bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Durch den Aufbau eines Single-Point-of-Contact für das gesamte Gefahrstoffhandling entfällt der zeit- und ressourcenintensive Aufbau von Kapazitäten auf Kundenseite.

Wenn Ihr Unternehmen weltweit gefährliche Chemikalien herstellt, importiert, lagert oder vertreibt, dann hat sich die Annahme von GHS in neuen Compliance-Verpflichtungen für Ihr Unternehmen ergeben. Sind Sie bereit, die Dokumentation über die Gefahrenkommunikation gemäß den gesetzlichen Anforderungen Ihrer Produkte an nachgeschaltete Anwender weiterzugeben?

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Erfahren Sie mehr über unser Portfolio:

Das sensible Handling von gefahrstoffrelevanten Produkten, unterliegt einer Vielzahl von nationalen und internationalen gesetzlichen Vorschriften. Dabei sind besondere Anforderungen und Prozesse in Bezug auf deren Erstellung, Freigabe, Verfolgung und Verwaltung zu berücksichtigen. Sowohl weltweite Gesetzgebungen als auch unternehmensinterne Abläufe sind entscheidend für die Handhabung dieser Produkte.

Sicherheitsdokumente und Etiketten für diese Produkte müssen stets der aktuellen Gesetzeslage genügen und weltweit die marktspezifischen Anforderungen erfüllen.

Die gesetzlichen Anforderungen sind umfangreich und unterliegen häufigen Änderungen. Regelmäßige Anpassungen und Erweiterungen (z. B. REACH, GHS) sind daher unvermeidlich. Beim Erzeugen und bei der Handhabung von gefahrstoffrelevanten Produkten entstehen, über den gesamten Produktlebenszyklus, eine Vielzahl von Daten und Dokumenten.

Seit vielen Jahren betreut RLE INTERNATIONAL den Umgang mit gefahrstoffrelevanten Produkten unter Einhaltung nationaler und internationaler Gesetzgebungen.

Für die Vermarktung von Gefahrstoffen gibt es eine Vielzahl von nationalen und internationalen gesetzlichen Anforderungen. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, sind diese bei der Erstellung, Freigabe, Verfolgung oder Verwaltung sowie bei dem Inverkehrbringen und der Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Produkten zu berücksichtigen. Ein abgestimmter Prozess hilft allen Beteiligten Produktsicherheit zu gewährleisten.

RLE INTERNATIONAL unterstützt seine Kunden seit vielen Jahren bei Produktmeldung, Prüfung und Dokumentation von Gefahrstoffen und betroffenen Produkten. Das umfassende Know-how im Handling und die bereichsübergreifenden Lösungsprozesse helfen Kunden im Umgang mit Gefahrstoffen. Neben der operativen Erstellung von Gefahrstoffetiketten und dem Publishing der Dokumente bietet RLE INTERNATIONAL seinen Kunden umfassende Sicherheit für die Aktualität und Rechtskonformität aller Produkte. Durch professionelles Prozessmanagement im Bereich der Gefahrstoffe sind die Lösungen effizient und entlasten unsere Kunden zuverlässig.

  • Das EH&S- Portal ist ein Verwaltungsprogramm ihrer Produkte und bietet die Möglichkeit frei und selbstständig Dokumente zu hinterlegen wie z. B. ein Hersteller- Sicherheitsdatenblatt und jederzeit Zugriff auf die fertigen Dokumente zu haben.
  • Aufträge
    • Aufträge für verschiedene Leistungen erstellen (SDB, PIB, IDB, Etiketten, Produktmeldungen, Übersetzungen)
    • Status von Aufträgen einsehen
    • Abfrage aller benötigten Informationen
    • Download der erstellen Dokumente
  • Produkte
    • Produkte und ihre Teilenummern verwalten
    • Unterstützung für Sets aus mehreren Produkten
    • Kategorien zuweisen
    • Ansprechpartner für Lieferant / Hersteller verwalten und zuweisen
    • Eigene Dokumente hinterlegen
    • Erstellte Dokumente aus den Aufträgen gesammelt anzeigen
    • Übersetzungen für Namen und Texte pflegen
    • Physikalische und chemische Produkteigenschaften hinterlege
  • Kommunikation & Transparenz
    • Austausch über Notizen
    • Transparenz durch definierten Auftrags-Workflow
    • Kommentare zu einzelnen Prozessschritten
    • Nachverfolgbarkeit durch Historie zu jedem Auftrag und Produkt
    • Benachrichtigungen per E-Mail
    • Hinterlegen von allgemeinen Informationen im FAQ Bereich
  • Veröffentlichen
    • Produkte und Dokumente auf separater Website veröffentlichen
    • Website um SDB Meta Informationen für Recherche erweitern
    • Zugriffssteuerung pro Dokument (Login erforderlich oder nicht)

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist ein umfassendes Dokument für chemische Sicherheitsdaten, einschließlich chemischer Zusammensetzungen, physikalisch-chemischer Parameter, explosiver Eigenschaften, Toxizität, Umweltgefahren, sicherer Verwendung, Lagerungsbedingungen, Notfallbehandlung, verkehrsrechtlichen Anforderungen usw.

Sicherheitsdatenblätter sind auch chemische Informationsträger, die von nationalen Vorschriften gefordert werden.
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) wird auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung gestellt, und zwar spätestens an dem Tag, an dem der Stoff oder das Gemisch erstmals geliefert wird. (Artikel 31 Absatz 8 von REACH) und muss in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der Mitgliedstaaten geliefert werden.

  • Wir erstellen Sicherheitsdatenblätter entsprechend den neuesten gesetzlichen Vorgaben in 40 Sprach- Kombinationen unter Berücksichtigung länderspezifische Regularien. Die vorhandenen Sicherheitsdatenblätter werden von unserem Team auf Vollständigkeit und Qualität geprüft und bewertet. Die Sicherheitsdatenblätter werden unserem Kunden in der offiziellen Amtssprache des entsprechenden Landes zur Verfügung gestellt und dabei alle nationale Vorschriften beachtet.
  • Als Ergebnis unserer Dienstleistung stellt unser internationales Experten-Team unserem Kunden ein professionell korrektes SDB zur Verfügung, dass den geltenden Vorschriften entspricht (REACH, GHS, CLP etc.).
  • Selbstverständlich werden auch Ihre von uns erstellten Sicherheitsdatenblätter aktualisiert, wenn sich die Sicherheitsdatenblätter Ihrer Lieferanten oder gesetzliche Vorgaben ändern.
    • Implementierung der neuen gesetzlichen Anforderungen
    • Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Produkte
    • Übermittelung von Basisdaten – Wir validieren die Daten und sichern sie bei den nötigen Institutionen
  • Unser Team übernimmt für Sie die Recherche von Stoffdaten, die zur Erstellung von Sicherheitsdatenblätter notwendig sind wie zum Beispiel physikalisch- chemische, toxikologische und ökotoxikologische Daten.
  • Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten und Produktformulierungen Vertraulich.
  • Prüfung von Stoffen und Gemischen auf Vertriebsfähigkeit im Zielland

MAL-Code:
Die dänische Arbeitsschutzbehörde (Arbejdstilsynet) hat ein Codierungssystem entwickelt, um Verwender von Chemikalien eine Möglichkeit zu geben, alternativen zu gefährlichen Produkten auszuwählen und Entscheidungen bezüglich ihrer Arbeitsroutinen und Präventionsmaßnahmen treffen zu können.

Je höher die Codierungsnummer – desto kritischer ist das Produkt. Mit diesem System können vom Verwender Produkte einfach und schnell mit anderen codierten Produkten verglichen werden.

In Dänemark sollten Hersteller, Importeure und Händler die folgenden Produktgruppen freiwillig mit einer Codierungsnummer versehen:

  • Farben, einschließlich Autolacken und farbenähnliche Bodenbeschichtungen, z.B. Akrylatbeschichtungen,
  • Klebstoffe und einschließlich Lösemittel, die zur Herstellung von festen Verbindungen genutzt werden:
  • Füllspachtel, dichtende Komponenten, Stopper und Spachtelmassen
  • Druckfarben, Siebdruckfarben und andere Produkte für graphische Druckprozesse,
  • Verdünner für die oben genannten Produkte,
  • Produkte, die zur Vorbereitung oder zur Beendigung von Aktivitäten verwendet werden, die in Bezug auf die oben aufgeführten Produkte stehen, einschließlich Entfettungsmitteln, Reinigungsmitteln und Entlackungsmittel.

Globally Harmonised System (GHS)
Das Fundament für die internationale Harmonisierung der Vorschriften zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Güter ist das „Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“ der Vereinten Nationen (UN-GHS); ferner spielt das GHS-System bei der globalen Angleichung der nationalen bzw. regionalen Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung eine wichtige Rolle.

Das GHS-System wurde im Dezember 2002 mit Bezug auf den Inhalt von einer UN-Kommission beschlossen. Als Grundlage für die Bearbeitung dient dem Expertenteam immer die aktuelle Version.

CLP-Verordnung
Das UN–GHS wurde in der EU als EG-Verordnung verbindlich eingeführt. Die EU hat alle Gefahrenklassen des UN-GHS in die CLP-Verordnung aufgenommen. Seit 20.01.2009 ist die CLP-Verordnung rechtskräftig.

CLP ist das Synonym für Classification, Labelling, Packaging of substances and mixtures (EU-Verordnung Nr. 1272/2008). Sie bildet die EU-weite Umsetzung, welche aus der UN-GHS-Verordnung (Globally Harmonised System of Classification and labelling of chemicals) abgeleitet ist. Mit Einführung der GHS-Verordnung verfolgt die UNO das Ziel, ein im Zeitalter der Marktglobalisierung, weltweit einheitliches System für das Risikomanagement von Chemikalien zu implementieren. Seit Einführung der CLP-Verordnung am 31.12.2008, bildet sie die Basis für die Erstellung unserer Sicherheitsdatenblätter (SDB), Produktinformationsdatenblätter (PIS), sowie unserer Produktetiketten (Labels).

Rechtsgrundlage:
Artikel 45 der CLP Verordnung, Anhang VIII, Teil A, Abschnitt 5 der CLP Verordnung
(UFI-Nr./PCN-Meldung)

Wer hat Mitteilungspflicht?
Importeure und nachgeschaltete Anwender, die Gemische zur verschiedenen Anwendungszwecke in Verkehr bringen, sind verpflichtet.

Ziel der Produktmeldung:
Kommunikation der Gefährlichkeit von Gemischen, die auf Basis der gesundheitlichen- und physikalischen Gefahren eingestuft sind, wird als Ziel der Produktmeldung gesetzt.

Unterschiedliche Fristen, die Stufenweise in Kraft treten, sind vom Verwendungszweck abhängig.

  • Verbraucherprodukte (private Anwendung) ab 01.01.2020 (auf 01.01.2021 verschoben!)
  • Gewerbliche Produkte ab 01.01.2021
  • Industrielle Produkte ab 01.01.2024
  • Bereits vor diesem Datum (01.01.2020) gemeldete Produkte, falls keine Änderungen an der Zusammensetzung vorgenommen wurden, ab 01.01.2025
  • Bei Produkten, die mehrere Verwendungen besitzen, muss der frühere Termin angewendet werden

Welche Informationen werden für eine Produktmeldung benötigt?

  • Produktbezeichnung
  • Kontaktdaten Antragsteller
  • Chemische Zusammenstellung (Konzentrationsbereiche für gefährliche Komponenten)
  • Produktkategorie
  • Gefahreneinstufung und -symbole
  • Toxikologische Informationen
  • Unique Formula Identifier (UFI)

UFI-Nummer:
Die Verordnung (EU) 2017/542 erklärt, wie die Übermittlung von Daten für gefährliche Gemische an Stellen der gesundheitlichen Notversorgung zu erfolgen hat. Die Harmonisierung beschreibt der Artikel 45 der CLP-Verordnung. Bisher war die Übermittlung der Daten im Notfall von Mitgliedstaat zu Mitgliedstatt verschieden und manchmal auch sehr zeitaufwendig. Aber auch für diejenigen, welche Gemische in den verschiedenen Ländern vermarkten wollten war die Situation recht mühsam, da es in den verschiedenen Mitgliedstaaten auch unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen gilt.

Der Hintergrund:
Bei einem Unfall oder Vergiftung mit dem Produkt soll möglich sein, sehr schnell die Inhaltsstoffe einzusehen und die gezielte medizinische Behandlung einzuleiten. Nach Studien war bei 40% der Anrufe in Giftnotrufzentralen die Identität des Produktes nur schwer zu ermitteln gewesen. Aus diesem Grund wird ein harmonisiertes System eingeführt. Bei der Meldung von Produkten sollen deswegen zukünftig neben der 100 %-Formulierung, toxikologischen Informationen, wichtigen Produkt- und Mischungsdetails (Erzeuger, Anwendung) auch die UFI-Nummer angegeben werden.

  • Der UFI ist ein eindeutiger Code, der vom Hersteller oder Importeur generiert wird.
  • Der UFI muss in den Meldungen an die Giftinformationszentren und im Sicherheitsdatenblatt, sowie auf dem Etikett enthalten sein.
  • Angaben zu Notfallinformationsdiensten sind verpflichten (Rufnummer muss auf eine Person oder Stelle verweisen)
  • Falls öffentliche Beratungsstelle (Deutschland nicht gegeben) gemäß Artikel 45 in Mitgliedsstaat vorhanden ist, kann diese Telefonnummer genannt werden
  • https://echa.europa.eu/de/support/helpdesks (Links zu den „national emergency numbers“ zu finden)
  • Angaben einer eigenen Rufnummer
    • Ausreichende Erreichbarkeit
    • Kompetente medizinische Beratung bei Notfällen
    • Beratung in der Landessprache
    • Akzeptable Kosten für den Anrufer

Die Erstellung von Gefahrstoffetiketten für gefahrstoffrelevante Produkte unterliegt einer Vielzahl unterschiedlicher gesetzlicher Anforderungen. Gleichzeitig haben Corporate-Design-Vorgaben und unternehmensinterne Prozessanforderungen Einfluss auf die Gestaltung von Gefahrstoffetiketten.

RLE INTERNATIONAL entwickelt und implementiert seit vielen Jahren Lösungen für ein optimales Management und trägt damit zur Steigerung von Effizienz, Qualität und Sicherheit für die Kunden bei.

Seit mehr als 30 Jahren erstellt RLE INTERNATIONAL Gefahrstoffetiketten für seine Kunden. Dabei werden die aktuellen Gesetzesvorschriften – unter anderem die Kennzeichnung nach GHS – entsprechend der unterschiedlichen Rechtsräume berücksichtigt. Des Weiteren werden Gestaltungs- und Designanforderungen (CI) der Kunden mit einbezogen.

Operative und dynamische Lösungen unterstützen sowohl die Markenpolitik des Kunden als auch eine zeitnahe Umsetzung der rechtskonformen Kennzeichnung und Gestaltung der Gefahrstoffetiketten.

Bei der Erstellung der Gefahrstoffetiketten werden unter Berücksichtigung der Etiketten- und Verpackungsspezifikationen alle erforderlichen Kennzeichnungs- und Gestaltungselemente auf dem Gefahrstoffetikett zusammengeführt:

●      Corporate Design
●       Druck- und Verpackungsspezifikationen
●      Kennzeichnungstexte
●      Anwendungs- und Marketingtexte
●      Produktspezifische Piktogramme

Beratung zu sämtlichen Bereichen des Chemikalienrechts, u.a.:

  • Internationales und nationales Chemikalienrecht
  • Transportrecht
  • Gefahrgutmanagement
  • Uvm.

Wir veranstalten unsere Weiterbildungsprogramme (Schulungen, Trainings) in unserem Haus in Köln. Durch unsere praktischorientierte Schulungen sowie fachliche Unterstützungen können Sie schnell effiziente Arbeit leisten.
Die Schulungen werden im Bereich Gefahrstoffmanagement angeboten.

RLE EHS Portfolio

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